Der Regenpfeifer

Bewässerung mit Pfiff

Planung, Montage & Service

von automatischen Bewässerungsanlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Gewerbebetrieb „Der Regenpfeifer Inh. Tobias Kühn“

Der Regenpfeifer Inh. Tobias Kühn, Auengrund 7, 02899 Schönau-Berzdorf,

Steuernummer: 208/299/02355, USt-IdNr.: DE350787494

1.     Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGBen“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte des Gewerbebetriebes „Der Regenpfeifer Inh. Tobias Kühn“ – nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend "Auftraggebers" genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

2.     Vertragsgegenstand

2.1   Das Vertragsverhältnis für die Leistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftragnehmer (Angebot) und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer gemäß dem vorliegenden Angebot den Auftrag, die im Angebot genannten Leistungen auszuführen.

2.2   Der Auftragnehmer erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung.

2.3   Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer Bestätigung des Auftraggebers in Textform.

3.     Zustandekommen des Vertrages

3.1   Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder elektronischer Post.

3.2   Bei Aufträgen größer 2.000 € inkl. MwSt. wird eine Anzahlung von 30 % der beauftragten Angebotssumme fällig. Der Auftraggeber erhält dazu vom Auftragnehmer eine Anzahlungsrechnung, die sofort fällig ist. Erst nach Eingang der Anzahlung wird ein Termin für den Beginn der Arbeiten bestimmt. Die Zahlung der Summe hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.

3.2   Gegenstand des Vertrages:

                          Leistungen und Vereinbarungen gemäß vorliegendem und bestätigtem Angebot.

4.     Preise

4.1   Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

4.2   Die Leistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preisen je Stück/Meter/Stunden nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis fällig und berechnet.

4.3   Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4.4   Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % - über dem Basiszinssatz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Für Verbraucher gilt für 4.3. S.2 abweichend:

1.    Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

5.     Gewährleistung

       Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.     Haftung

7.1   Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

>